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Hinweisgeberschutz

Informationen für Hinweisgeber

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Diesem Beschluss folgend, informieren wir Sie im Folgenden über die durch uns eingerichtete Meldestelle.

asphericon GmbH Hinweisgeber-Kanal

Alle Beschäftigten aber auch Kunden, Lieferanten und sonstige Geschäftspartner können Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind, oder Verstöße gegen die Grundsätze von asphericon anonym melden. Dabei werden sie und ihre Angehörigen vor Sanktionen geschützt.

Anonyme Meldung von schwerwiegenden Angelegenheiten

Sie können Informationen über begründete Verdachtsmomente, Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, einreichen. Darüber hinaus können Sie unethisches oder gegen interne Richtlinien verstoßendes Verhalten melden. Sonstige Personalangelegenheiten können in diesem System nicht gemeldet werden. Diese sollten stattdessen mit dem Geschäftsführer, dem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung besprochen werden.

Meldungen können sowohl mit Angabe Ihrer Kontaktdaten als auch zu 100% anonym erfolgen. Dabei werden alle Meldungen streng vertraulich und geschützt behandelt. Die Meldung kann in Textform oder als Sprachnachricht abgegeben werden. Bei der Abgabe in Textform werden Metadaten entfernt, eine IP-Adresse wird nicht gespeichert. Bei der Abgabe einer Sprachnachricht können Sie zur Wahrung der Anonymität die „Sprachverzerrung“ einschalten.

Alle Anfragen werden vertraulich und sicher behandelt.

Meldeprozess und Kommunikationsrichtlinien für den Hinweisgeber-Kanal

Die asphericon GmbH hat die Rechtsanwaltskanzlei UHLE und HANZ - Rechtsanwälte Gera, Arndtstraße 1, 07545 Gera, Deutschland mit der technischen Bereitstellung der Plattform „Whistleblower Software ApS“ beauftragt. Der Dienstleister wurde sorgfältig ausgewählt. Er verantwortet die regelmäßige Überwachung des sorgsamen Umgangs mit den Daten.

Die mit dem Betrieb der internen Meldestelle beauftragte Rechtsanwaltskanzlei UHLE und HANZ stellt die Eingangsbestätigung, weitere Informationen über die Bearbeitung Ihrer Meldung und etwaige Fragen im Meldekanal nur für Sie sichtbar ein. Bitte loggen Sie sich von Zeit zu Zeit ein um zu sehen ob Nachrichten für Sie vorliegen. So können Sie den Status Ihrer Meldung einsehen um zu prüfen, ob Maßnahmen ergriffen werden, und können gegebenenfalls die Meldung um weitere Informationen ergänzen. Am Ende Ihrer Meldung erhalten Sie ein Passwort. Bitte speichern Sie dieses unbedingt ab. Es dient der weiteren Kommunikation mit der Meldestelle bei vollständiger Wahrung Ihrer Anonymität.

Weitere Informationen über das HinSchG können Sie unter folgendem Link nachlesen: https://whistleblowersoftware.com/de/hinschg/#whistleblower

Notwendige Informationen zur Nutzung eines Hinweisgebersystems erhalten Sie unter: https://whistleblowersoftware.com/de/hinweisgebersystem/#whistleblower

Eine Meldung können Sie durch Anklicken des nachstehenden Links erstellen: https://whistleblowersoftware.com/secure/asphericon